In der Interessensbekundung für den Anschluss an das geplante Wärmenetz wird nach der Kesselleistung gefragt, die z.B. über das Typenschild der Heizung ermittelbar ist. Eine kleine Hilfe an einem Beispiel:
Die Nennwärmeleistung [P] ist die Wärmeleistung, die das Gerät in der Lage ist real zu erbringen. Die Nennwärmebelastung [Q] (auch Brennstoffwärmeleistung bei Nennleistung, Feuerungsleistungsbereich) ist die Leistung, die notwendig ist, um wiederum die Nennwärmeleistung zu erbringen.
Für den Fragebogen relevant ist die Nennwärmeleistung, die als Kesselleistung [in kW] abgefragt wird. Am Beispiel des abgebildeten Typenschildes einer Gastherme findet man diesen Wert im oberen Teil auf der rechten Seite: 13 kW (Pmax).
Grundsätzlich wird eine Anlage, die verbrennt – sei es Gas, Öl oder Holz – regelmäßig vom Schornsteinfeger begutachtet. Ein Blick in den Feuerstättenbescheid genügt meist auch, um die Leistung der Heizung zu ermitteln: